Rahmenvereinbarung zu den Lehraufträgen

§ 1

Vorliegende Rahmenvereinbarung gilt vorbehaltlich einer Kündigung nach BGB für den erteilten Honorarvertrag.

§ 2

Diese Lehrvereinbarung bezieht sich auf eine selbständige, nebenberufliche oder nebenamtliche Tätigkeit nach Bestimmungen des BGB über Dienst- und Werkverträge. Die Tätigkeit der Dozentin/des Dozenten wird in wirtschaftlicher und persönlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit ausgeübt. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.

Die Dozentin/der Dozent übt diese Tätigkeit im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und der Ankündigung im Programm der vhs selbständig aus.

Die Vertragsbedingungen sind beschränkt auf die im jeweiligen Lehrauftrag beschriebenen Veranstaltungen. Weitergehende Forderungen können daraus nicht abgeleitet werden. Für Kündigungen gelten die allgemeinen Bestimmungen des BGB. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind.

§ 3

Ein Honoraranspruch besteht nur, wenn die Veranstaltung in der vereinbarten Weise wurde. Das Honorar wird nach Abschluss der Veranstaltung fällig, die Versteuerung des Honorars ist Sache der Dozentin/des Dozenten. Ist die Dozentin/der Dozent mehrwertsteuerpflichtig, ist die Mehrwertsteuer im Honorar enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass für diese selbständige Tätigkeit im Einzelfall Sozialversicherungspflicht oder Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 1 SGB VI bestehen kann. Die vhs erstattet hierzu keine Anteile.

Die Lehrkraft verpflichtet sich, dass er/sie die in § 3.26 des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen (sog. Übungsleiterpauschale) in vollem Umfang für das aus diesem Vertrag zu zahlende Honorar beanspruchen wird. Sollte er/sie solche Einnahmen in diesem Kalenderjahr auch bei anderen Auftraggebern erzielen, teilt er/sie eine andere Verwendung der Übungsleiterpauschale bis spätestens 31.3. des nächsten Jahres der vhs mit.

Die Vereinbarung wird unter der Bedingung geschlossen, dass die vhs eine Veranstaltung ausfallen lassen kann, insbesondere wenn eine Mindestteilnahme nicht oder voraussichtlich nicht erreicht wird. Wenn eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Bei Abbruch / Ausfall einer Veranstaltung aus zwingenden Gründen besteht Anspruch auf das Honorar der durchgeführten Unterrichtseinheiten.

Die Vergütung schließt die Unterrichtsvorbereitung, das Führen einer Anwesenheitsliste, die Kontrolle der Teilnahmeberechtigung sowie ggf. die Korrektur anfallender Arbeiten ein.

Nach Abschluss des Kurses oder Seminars ist die Anwesenheitsliste und eine Rechnung über den vereinbarten Honorarsatz an die Geschäftsstelle zurückzusenden. Die Rechnung bildet die Grundlage der Honorarzahlung.

§ 4

Die Dozentin/der Dozent wählt selbständig den zu behandelnden Lehrstoff und bestimmt die didaktische Auswahl und Aufbereitung sowie die methodische Umsetzung. Er/sie beachtet hierbei die ausgeschriebenen Kursinhalte und bespricht bei Bedarf die inhaltliche und methodische Ausrichtung mit den zuständigen pädagogischen Mitarbeitern/-innen der vhs.

Die Dozentin/der Dozent verpflichtet sich:

- die Interessen der vhs zu wahren und die übernommene Lehrtätigkeit persönlich auszuüben,

- den Lehrgegenstand im vereinbarten Umfang und in vereinbarter Weise zu behandeln,

- bei Erkrankung oder sonstigen Verhinderungen die vhs-Geschäftsstelle unverzüglich zu informieren,

- nicht angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Geschäftsstelle zu melden,

- ausgefallene Unterrichtsstunden in Absprache mit der Geschäftsstelle nachzuholen,

- sich während der Lehrtätigkeit nicht parteipolitisch zu betätigen,

- Werbung wirtschaftlicher Art für sich oder Dritte zu unterlassen,

- ihr/ihm durch ihre/seine Tätigkeit bekannt werdende Daten nicht weiterzugeben (Datenschutz) bzw. zur Fremd- oder Eigenwerbung zu verwenden und nach Beendigung der Tätigkeit zu löschen,

- Schadensfälle und Unfälle unverzüglich der vhs-Geschäftsstelle zu melden,

- eine Ausfertigung dieser Vereinbarung innerhalb einer Woche unterschrieben an die vhs zurückzusenden,

– Benachteiligungen/Diskriminierungen von vhs-Teilnehmer/-innen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Es gelten in den Gebäuden die jeweiligen Hausordnungen.

§ 5

Die Dozentin/der Dozent bestätigt mit seiner Unterschrift, nicht für Scientology oder andere Sekten sowie verfassungsfeindlichen oder rechtsradikalen Organisationen tätig zu sein.

 

Information zum Datenschutz gemäß der DSGVO Artikel 13:

 

Zweck und Rechtsgrundlage:

Die Erfassung der Daten für die Kursleitervereinbarung durch die Volkshochschule Puchheim e.V. erfolgt auf Grundlage und zum Zwecke der Umsetzung der Tätigkeitsaufnahme der Kursleitung.

Empfänger der personenbezogenen Daten:

Es kann eine Weiterleitung der Daten von der VHS an den Bayerischen Volkshochschulverband e. V. oder an andere Partner, mit denen wir in der Kursdurchführung kooperieren, stattfinden.

Dauer der Datenspeicherung:

Die Daten werden im Zeitraum der Durchführung der Kurse und weiterer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Rechte des Betroffenen:

Es besteht ein Auskunftsrecht des Betroffenen zur Datenverarbeitung. Ebenso besteht das Recht auf Berichtigung falscher Daten, Löschung bzw. Einschränkung nicht mehr benötigter Daten. Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit sind ebenfalls gegeben.

Recht zur Beschwerde:

Es besteht das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Kontakt ist zu finden über die Bundesbeauftragte zu Datenschutz und Informationsfreiheit im Bereich Infothek:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Die Bereitstellung der Daten durch den/die Kursleiter/in ist für dessen/deren Tätigkeit bei der Volkshochschule Puchheim e.V. erforderlich. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, ist diese Tätigkeit nicht möglich.

 

Leitfaden für Sie als Kursleiter:in zum Umgang mit personenbezogenen Daten.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen zu einer Person, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das hört sich sehr kompliziert an. Faktisch und in Bezug auf Ihre Tätigkeit bei der VHS geht es insbesondere um die Teilnehmerdaten, welche Sie ggfs. von uns erhalten. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum etc. gelten alle als personenbezogene Daten. 

Wem gehören diese Daten?

Die Teilnehmer:innen stellen die Daten der VHS zur Teilnahme an den Kursen zur Verfügung. Verantwortliche ist damit die VHS und ihr „gehören“ insoweit die Daten. Bitte beachten Sie das, wenn Sie die Daten verwenden.

Welche generellen Grundsätze sind zu beachten?

Grundsatz der Datensparsamkeit – nur so viele Daten wie nötig

Personenbezogene Daten sind ein hohes Gut. Wir sollten daher nicht verschwenderisch damit umgehen und nicht stets versuchen, so viele Daten wie möglich zu erheben. Im Gegenteil sollte sparsam mit den Daten umgegangen werden in dem Sinne, dass nur die Daten erhoben und gespeichert werden, die wirklich zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung des Kurses benötigt werden.

Grundsatz der Zweckbindung

Die Teilnehmer:innen haben uns ihre Daten für einen bestimmten Kurs anvertraut. Sie erwarten also nicht, dass wir oder Sie Ihnen eine Werbe-E-Mail zu einem anderen Kurs oder einer anderen Veranstaltung zusenden, außer sie haben dem ausdrücklich zugestimmt. Bitte beachten Sie dies beim Umgang mit den Daten. Daten dürfen grundsätzlich nur für den Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden.

Grundsatz der Einwilligung

Möchten Sie die Daten anderweitig verwenden, sie z.B. für die Erstellung eines Verteilers verwenden, benötigen Sie dafür die vorherige ausdrückliche Zustimmung jedes Teilnehmenden. Zum besseren Nachweis sollte die Einwilligung schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Bitte sprechen Sie etwaige Maßnahmen in dieser Hinsicht mit uns ab.

Wozu sind die Daten zu verwenden?

Die Kontaktdaten sind ausschließlich für Sie bestimmt, nicht für den Teilnehmerkreis. Achten Sie darauf, dass jegliche Listen mit persönlichen Daten nicht ohne vorheriges Einverständnis aller Personen herumzugeben sind.

Darf ich eine WhatsApp-Gruppe gründen oder die Teilnehmer über andere soziale Medien ansprechen?

Nein. Bei vielen sozialen Medien, wie WhatsApp besteht das Problem, dass die Daten in den USA gespeichert werden und hier kein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Schon wenn Sie einen Teilnehmer über WhatsApp einladen, besteht die Möglichkeit, dass WhatsApp das gesamte Adressbuch des Teilnehmers ausliest.

Die Initiative zur Teilnahme an solchen Gruppen sollte nicht von Ihnen als Vertreterin der VHS ausgehen. Natürlich haben wir den Teilnehmern keine Vorschriften darüber zu machen, ob und wie sie untereinander korrespondieren wollen. Auch direkte Kontaktaufnahmen über Facebook oder gar Einladungen zu bestimmten Diensten, welche der Teilnehmer bislang nicht nutzt, sollten Sie vermeiden.

Wie speichere und sichere ich die Daten?

Verstauen Sie Listen, die persönliche Daten enthalten, in einer Mappe und vergessen Sie nicht, diese bei sich zu führen, sollten Sie den Veranstaltungsort verlassen. Sollten Sie eine Teilnehmerliste auf einem elektronischen Gerät (z.B. Handy, Tablet) gespeichert haben, lassen Sie bitte auch dieses nicht unbeaufsichtigt und sichern Sie es mindestens durch eine PIN. Speichern Sie Teilnehmerlisten ferner nicht in einer Cloud, sondern besser auf der Festplatte Ihres Endgeräts. Cloud-Dienste werden oftmals von ausländischen Anbietern betrieben, bei denen ein ausreichendes Datenschutzniveau sichergestellt sein muss.

Speichern Sie die Daten nach Möglichkeit auch nicht im Adressbuch Ihrer privaten E-Mailadresse, insbesondere, soweit diese außerhalb der EU betrieben werden, wie z.B. GMAIL, HOTMAIL oder GMX (Änderungen der Speicherorte vorbehalten). Erkundigen Sie sich vorher über Ihren Dienstbetreiber, wenn Sie Daten Ihrem E-Mailpostfach zuordnen wollen.

Wie muss ich mich bei Datenschutzverstößen verhalten?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Datenschutzverstößen kommen, z.B. Sie lassen die Teilnehmerliste im Kursraum liegen oder Ihr Laptop mit den Daten der Kursteilnehmer wird Ihnen gestohlen. In diesem Falle gilt: Bitte informieren Sie uns unverzüglich! Bei manchen Verstößen können Fristen in Gang gesetzt werden, wann diese an die zuständige Aufsichtsbehörde zu eskalieren sind. Eine schnelle Information hilft uns, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme die Daten unseres Datenschutzbeauftragten.

Was mache ich nach Durchführung des Kurses mit den Daten?

Soweit Sie keine Einwilligungen der Teilnehmer zur weiteren Verwendung der Daten haben, sind die Teilnehmerdaten nach Abwicklung des Kurses zu löschen.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?

Für Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter / unsere Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich hier an die jeweilige Geschäftsstelle oder
in Eichenau an datenschutz(at)vhs-eichenau.de und in Puchheim an datenschutz(at)vhs-puchheim.de.

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